Unfallwagen verkaufen

Sie wollen einen Unfallwagen verkaufen?

Wenn man einen Unfallwagen verkaufen möchte oder verkaufen muss dann gibt es dafür verschiedene Gründe und ganz verschiedene Wege. Vom verdeckten und verbotenen Verkauf eines Wagens auf dem Gebrauchtwagenmarkt bis hin zur Nutzung und Verschrottung eines Totalschadens hat das alles damit zu tun, dass man einen Unfallwagen verkaufen will.

1. Fall: Unfallwagen verkaufen mit reparablem Schaden

Wenn der Schaden am Fahrzeug nicht größer ist als der Restwert kann eine Reparatur lohnenswret sein. Solche Fahrzeuge wechseln den Besitzer normalerweise ganz normal von Privat aun Privat über die bekannten Plattformen. Da der verbleibende Fahrzeugwert, also im Prinzip der reguläre Gebrauchtwagenwert gemäß Schwacke-Liste minus Schadenswert (erwartete Kosten für die Reperatur) den zu erwartenden Preis reduziert und das KFZ so eher billig sein wird, kann man aber auch unter Umständen über andere Plattformen und Anzeigenblätter Kunden finden wie Kurz&Fündig oder Quoka.de oder auch local24.

2. Fall: Wirtschaftlicher Totalschaden

Wenn der Unfallwagen für die Versicherung oder auch den Halter ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, heißt das noch lange nicht dass der Wagen keinen Wert mehr hat. Es bedeutet lediglich dass die Kosten einer Reparatur höher sind als der Restwert. Wenn der Gebrauchtwagen also unfallfrei noch einen Wert von 5.000 € hätte und die Werkstatt schätzt, dass man z.B. den Motor tauschen muss, das Getriebe ersetzen muss und die Arbeitszeit an Karosserie und Lack noch hinzukommen, dann kann es gut sein dass man mehr als 5.000€ bezahlen müsste. Aber auch ohne Reparatur hat der Unfallwagen einen Restwert und man kann ihn noch verkaufen. Beim Schrotthändler sind Teile wie Fenster, Türen, Motoren, Aggregate, Airbags, Getriebe und andere Bauteile die noch funktionsfähig sind sehr gefragt. Da kommen selbst beim Schrotthändler bei einem wirtschaftlichen Totalschaden noch gut ein paar hundert bis tausend Euro raus.

3. Fall: Wissentliches Verschweigen beim Gebrauchtwagen verkaufen

Wer beim verkaufen eines Gebrauchtwagens verschweigt, dass das KFZ eigentlich ein Unfallwagen ist, der gerichtet wurde, der kann wegen Betrug haftbar gemacht werden. Kleine Schäden wie Dellen in der Tür von anderen Türen (der Klassiker in engen Parklücken beim Einkaufen) muss man dabei nicht erwähnen. Sind sie gerichtet und z.B. von DellEx fachmännisch entfernt worden, sind sie kein Schaden. Auch Parkrempler die nur die Stoßstange beschädigt haben muss man meines Wissens nicht ausdrücklich erwähnen wenn – und das ist wiederum wichtig – wirklich nur die Stoßstange äußerlich betroffen war und keine Fahrzeugstrukturen beschädigt waren. Wer aber wissentlich einen Vorschaden verschweigt und den Unfallwagen als unfallfreien Gebrauchtwagen verkauft, der kann wegen Betrug haften und wird auch als privater Verkäufer dafür haften müssen, auch noch Jahre später, wenn z.B. der Schaden erst später zu Tage tritt und nachweisbar ist, dass der Schaden älter und dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt war.